Die gesetzlichen Gebühren der Rechtsanwälte richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Individuelle Honorarvereinbarungen sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und können – abhängig vom Zeitaufwand und vom Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit – individuell abgeschlossen werden.
Die gesetzlichen Gebühren der Notare sind in dem Gerichts- und Notarkostengesetz einheitlich geregelt (GNotKG). Das Gesetz lässt keine „Kostenvereinbarungen“ zu – die Notare sind verpflichtet, nach einheitlichen gesetzlichen Regeln abzurechnen.