Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Padva Unternehmen, Betriebsräte, Arbeitnehmer und leitende Angestellte in allen Fragen des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts: von Entgeltfragen und Bonussystemen über personelle Einzelmaßnahmen, Kündigungsschutz und Umstrukturierungen bis hin zur betrieblichen Mitbestimmung, Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen oder Einigungsstellenverfahren. Rechtsanwalt Padva tritt bundesweit vor Arbeitsgerichten in Urteils- und Beschlussverfahren auf.
Im Arbeitsrecht konzentrieren wir uns insbesondere auf folgende Bereiche: